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Du hast Fragen zum Freiwilligendienst?

Wir haben die Antworten!

Wann ich ich starten? Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD? Und muss ich wirklich ein ganzes Jahr einplanen? Wie viel Taschengeld bekomme ich? In unseren FAQs findest du alle wichtigen Infos rund um FSJ/ BFD, Geld, Seminare und vieles mehr. Klick dich durch und kläre deine offenen Fragen zum Dienst in Schleswig-Holstein!

Allgemeine Fragen

Wer kann ein FSJ oder BFD machen?

Grundsätzlich können alle ein FSJ oder einen BFD machen, die sich sozial engagieren und Neues erfahren möchten. Einzige Voraussetzung: Du musst mindestens das 9. Schuljahr beendet haben, 15 Jahre alt sein und beim FSJ den Freiwilligendienst vor dem 27. Geburtstag beenden.

Beim BFD gibt es keine Altersgrenze nach oben.

In welchen Einrichtungen und Bereichen kann ich den Freiwilligendienst machen?

Von der Kinderkrippe bis zur Senior*innen-WG! Wir bieten 650 Stellen in ca. 450 Einrichtungen in ganz Schleswig-Holstein: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für Senior*innen, Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Einrichtungen im Bereich Bildung, Kultur oder Soziales. Eine Übersicht über alle Stellen findest du in unserer Stellenbörse.

Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig und reichen von Betreuung, Freizeitgestaltung, Pflege bis zu Unterstützung im Alltag und hauswirtschaftlichen Aufgaben.

Hier findest du Einblicke zu verschiedenen Tätigkeitsbereichen im FSJ und BFD.

Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD?

Für Menschen bis 26 Jahre unterscheiden sich FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) kaum voneinander. Bei beiden Diensten engagierst du dich in einer sozialen oder gemeinwohlorientierten Einsatzstelle, nimmst zusammen mit anderen Freiwilligen an 25 Seminartagen teil und wirst durch eine Anleitung in der Einsatzstelle und durch das Team der Paritätischen Freiwilligendienste begleitet. Einziger Unterschied: Freiwillige im BFD schließen eine BFD-Vereinbarung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ab und nehmen an einem vom Bund angebotenen fünftägigen Seminar zur politischen Bildung teil. Freiwillige im FSJ nehmen stattdessen an einem weiteren Seminar teil, das durch die Paritätischen Freiwilligendienste organisiert wird.

Beide Freiwilligendienste werden als Vorpraktikum, als praktischer Teil der Fachhochschulreife oder an Hochschulen gleichermaßen anerkannt.

Da es beim BFD keine Altersbeschränkung gibt, steht der BFD auch Menschen über 26 Jahre offen (BFD 27+).

Was bedeuten „Einsatzstelle“ und „Träger“?

Die Einrichtung, in der du deinem Freiwilligendienst machst, wird „Einsatzstelle“ genannt. Im Gesetz steht, dass die Einsatzstelle nicht alleine einen Freiwilligendienst durchführen kann. Es gibt daher anerkannte „Träger“ wie z.B. uns, die „Paritätischen Freiwilligendienste“. Unsere Aufgabe ist es, die vorgeschriebenen Seminare und Bildungstage durchzuführen und die Freiwilligen während des Jahres zu begleiten. Der Träger hält Kontakt zu den Einsatzstellen. So ist gesichert, dass dort alle Qualitätsstandards für das FSJ und den BFD eingehalten werden. Die Einsatzstellen können sich mit allen Fragen an den Träger wenden.

Gibt es Einsatzstellen mit Unterkunft?

Ja, einige wenige Einsatzstellen bieten ihren Freiwilligen eine Unterkunft während des FSJ oder BFD. In der Stellenbörse erkennst du, ob Einrichtungen eine Unterkunft anbieten können.  

Was habe ich für Vorteile von einem FSJ/BFD?

Ein Freiwilligendienst gibt dir Zeit, dich beruflich und persönlich zu orientieren. Du sammelst praktische Erfahrungen, bekommst Einblicke in die soziale Berufswelt und lernst neue Menschen, Aufgaben und Perspektiven kennen, sodass du herausfinden kannst, was zu dir passt.

Ein FSJ oder BFD kann dir außerdem immer ein Plus im Lebenslauf, kann für Ausbildung oder Studium anerkannt werden und unter bestimmten Voraussetzungen zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden.

Während deines Dienstes bekommst du bei unseren Einsatzstellen ein Taschengeld von mindestens 600 € (Vollzeit), bist sozialversichert, hast mindestens 26 Urlaubstage und nimmst an begleitenden Bildungs- und Seminartagen teil. Außerdem wirst du pädagogisch begleitet, erhältst einen Freiwilligenausweis für Vergünstigungen sowie am Ende ein Arbeitszeugnis und eine Dienstzeitbescheinigung.

Wann kann ich den Freiwilligendienst starten?

Das FSJ und der BFD für junge Menschen bis 26 Jahre beginnt meist im Sommer oder Herbst eines Jahres. Ein späterer Einstieg ist jedoch möglich. Dein Dienstbeginn hängt vor allem davon ab, zu wann die Einsatzstelle, bei der du dich bewirbst, einen Beginn ermöglichen kann.

BFD-Freiwillige über 26 Jahre können jederzeit in den BFD 27+ einsteigen.

Wie lange dauert ein FSJ/BFD?

Eine Vereinbarung für ein FSJ oder BFD wird für mindestens 6 Monate ausgestellt. Die meisten Freiwilligen entscheiden sich für 12 Monate. Sollten sich während des Dienstes deine Pläne ändern, weil du z.B. doch früher als erwartet einen Ausbildungsplatz bekommst, gibt es natürlich die Möglichkeit, den Dienst zu verkürzen oder (mit Einverständnis der Einsatzstelle) auch auf maximal 18 Monate zu verlängern.

Kann ich einen Freiwilligendienst in Teilzeit machen?

FSJ und BFD können auch in Teilzeit (von mehr als 20 Stunden pro Woche) geleistet werden, wenn die Einsatzstelle und die freiwillige Person sich einig sind. Einige Einrichtungen bieten keine Teilzeit-Stellen an.

Bei einem FSJ oder BFD in Teilzeit reduziert sich das Taschengeld. Die Seminare können leider nicht in Teilzeit absolviert werden.

Brauche ich für das FSJ oder den BFD einen Führerschein?

Nein, nicht grundsätzlich. Ein paar Einsatzstellen wünschen sich Freiwillige mit Führerschein, weil dies für die Tätigkeiten wie Fahrdienste oder Einkäufe wichtig ist. Frage unbedingt bei deinem Kennenlern-Gespräch mit der Einsatzstelle nach, ob ein Führerschein vorausgesetzt wird.

Wie bekomme ich im FSJ und BFD eigentlich Geld?

Sowohl im FSJ als auch im BFD bekommst du ein Taschengeld, einen Unterkunftszuschuss und einen Verpflegungszuschuss. Bei unseren Einsatzstellen kommst du so in Summe auf mindestens ca. 600 Euro pro Monat (bei Vollzeit) – in manchen Einsatzstellen kann es auch mal etwas mehr sein, vor allem dann, wenn du bereits nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Zusätzlich bist du sozialversichert und die Einsatzstelle zahlt deine Versicherungsbeiträge. Außerdem hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld, ggf. Wohngeld und anteilig Bürgergeld. In vielen Einrichtungen bekommst du außerdem einen Zuschuss zum Deutschlandticket.

Welche Vergünstigungen erhalte ich mit dem Freiwilligendienstausweis?

Alle Freiwilligen erhalten zu Beginn ihres Dienstes einen Freiwilligenausweis. Mit diesem bekommst du Ermäßigungen in vielen Institutionen und Einrichtungen wie z.B. in Museen, Schwimmbädern oder Kinos. Eine Übersicht findest du u.a. hier: https://freiwillig-ja.de/benefits

Kann ich nebenher zusätzlich einem Nebenjob nachgehen?

Du musst dir die Nebentätigkeit von deiner Einsatzstelle genehmigen lassen. Die Arbeit des Minijobs darf deine Arbeit im Freiwilligendienst nicht negativ beeinflussen.

Wichtig ist, dass die Höchstarbeitsgrenzen des Arbeitszeit- bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz von maximal 48 Wochenstunden im Freiwilligendienst eingehalten werden, dann sind Nebentätigkeiten grundsätzlich möglich.

Wird mein FSJ/BFD für die Fachhochschulreife anerkannt?

In Schleswig-Holstein kann dein FSJ/BFD in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als praktischen Teil für die Fachhochschulreife anerkannt werden. Dafür muss der Freiwilligendienst mind. 12 Monate in Vollzeit oder in Teilzeit entsprechend länger absolviert werden. Die Anerkennung übernimmt die Schule, an der der schulische Teil absolviert wurde.

Warum gibt es Seminare im Freiwilligendienst?

Ein FSJ oder BFD unterscheidet sich zum Beispiel von einem einfachen Praktikum dadurch, dass du aktiv begleitet wirst. So kannst du intensiver aus den neuen Erfahrungen und Herausforderungen lernen. Teil dieser aktiven Begleitung sind die Seminare, die vom Team der Paritätischen Freiwilligendienste organisiert werden. Während dieser Seminare lernst du andere Freiwillige kennen und tauscht dich mit ihnen über deine neuen Erfahrungen aus. Dabei entstehen oft Freundschaften, die noch lange über den Freiwilligendienst hinaus halten. Gemeinsam beschäftigt ihr euch während der Seminare mit Themen aus Politik, Gesellschaft, Umwelt, Kultur und Persönlichkeitsbildung, ihr macht Ausflüge und Selbsterfahrungen und erweitert so euren Horizont.

Wie sind die Seminare organisiert?

Bei einem Dienst von 12 Monaten nimmst du an 25 Bildungstagen teil, die sich auf mehrere 5-tägige Seminarwochen sowie einige 1-tägige Seminartage verteilen. Bei den meisten dieser Seminare fährst du mit ca. 30 anderen Freiwilligen und deiner Seminarleitung in eines unserer vielen, schönen Tagungshäuser in Schleswig-Holstein. Die Übernachtung gehört während der Woche dazu und ist für dich kostenlos. Für die Anreise unterstützen wir euch bei der Bildung von Fahrtgemeinschaften, die Fahrtkosten zu den Seminaren werden übernommen. Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend, um dem Bildungscharakter des Freiwilligendienstes gerecht werden zu können.

Im BFD 27plus ist ein Bildungstag pro Dienstmonat zu absolvieren. Hier sind die Bildungstage in der Regel eintägig organisiert.

Kann ich ein FSJ oder BFD machen, wenn ich mein Studium/Ausbildung abgebrochen habe?

Studium abgebrochen? Die Ausbildung beendet? Das ist kein Rückschlag, sondern deine Chance, den Kompass neu auszurichten und gemeinsam mit uns herauszufinden, was du wirklich willst.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet dir die Möglichkeit, ohne Druck neu durchzustarten: kurzfristig, flexibel und ohne Vorkenntnisse. Durch einen Freiwilligendienst erhältst du authentische Einblicke in soziale Arbeitsfelder, die dir helfen, deine beruflichen Interessen zu entdecken. Gleichzeitig stärkst du durch die Arbeit mit Menschen und die Übernahme von Verantwortung dein Selbstbewusstsein und deine sozialen Kompetenzen.

Ein Freiwilligendienst kann dir im Übergang eine finanzielle Stütze sein, zudem bist du in der Zeit sozialversichert. Hier findest du alle Infos.

Kann ich auch einen Freiwilligendienst machen, wenn ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit habe?

Ja, das FSJ und der BFD steht auch Menschen aus dem Ausland offen. Wichtig ist, dass du genug Deutsch sprichst, um dich mit den Menschen in der Einsatzstelle gut verständigen zu können und für die Einrichtung eine Unterstützung zu sein. Außerdem muss ein Aufenthaltstitel vorliegen, der einen Freiwilligendienst oder eine Erwerbstätigkeit erlaubt. Der Aufenthaltstitel kann nach erfolgreicher Bewerbung bei einer Einsatzstelle in einer deutschen Botschaft oder einer Ausländerbehörde beantragt werden.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Menschen mit Behinderung im Freiwilligendienst?

Auch mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen bist du im FSJ und BFD willkommen! Gerne kannst du dich auf ganz normalen Wegen bei unseren Einsatzstellen bewerben. Du kannst auch uns kontaktieren, damit wir dich bei der Suche nach einer passenden Einsatzstelle unterstützen.

Seminare

Warum gibt es eigentlich Seminare im FSJ und BFD?

Ein FSJ oder BFD unterscheidet sich zum Beispiel von einem einfachen Praktikum dadurch, dass du aktiv begleitet wirst. So kannst du intensiver aus den neuen Erfahrungen und Herausforderungen lernen. Teil dieser aktiven Begleitung sind die Seminare, die vom Team der Paritätischen Freiwilligendienste organisiert werden. Während dieser Seminare lernst du andere Freiwillige kennen und tauscht dich mit ihnen über deine neuen Erfahrungen aus. Dabei entstehen oft Freundschaften, die noch lange über den Freiwilligendienst hinaus halten. Gemeinsam beschäftigt ihr euch während der Seminare mit Themen aus Politik, Gesellschaft, Umwelt, Kultur und Persönlichkeitsbildung, ihr macht Ausflüge und Selbsterfahrungen und erweitert so euren Horizont.

Wie sind die Seminare organisiert?

Bei einem Dienst von 12 Monaten nimmst du an 25 Bildungstagen teil, die sich auf mehrere 5-tägige Seminarwochen sowie einige 1-tägige Seminartage verteilen. Bei den meisten dieser Seminare fährst du mit ca. 30 anderen Freiwilligen und deiner Seminarleitung in eines unserer vielen, schönen Tagungshäuser in Schleswig-Holstein. Die Übernachtung gehört während der Woche dazu und ist für dich kostenlos. Für die Anreise unterstützen wir euch bei der Bildung von Fahrtgemeinschaften, die Fahrtkosten zu den Seminaren werden übernommen. Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend, um dem Bildungscharakter des Freiwilligendienstes gerecht werden zu können.

Im BFD 27plus ist ein Bildungstag pro Dienstmonat zu absolvieren. Hier sind die Bildungstage in der Regel eintägig organisiert.

Kontakt

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe oder Beratung benötige?

Neben deiner Anleitung in der Einsatzstelle und deiner Seminarleitung der Paritätischen Freiwilligendiensten gibt es Hilfe- und Beratungsstellen, an die du dich kostenlos, vertraulich und zum Teil anonym wenden kannst.

In fast jeder kleineren und größeren Stadt und Region in Schleswig-Holstein gibt es Beratungsstellen, an die man sich bei persönlichen Problemen wenden kann. In der Regel sind diese Beratungen kostenlos und vertraulich. Es gibt inzwischen sogar schon viele Online- und Telefonische Angebote, die von überall aus zu erreichen sind. Wir haben in einer Broschüre eine Übersicht zusammengestellt, in der du Beratungsstellen zum Thema Sucht, Psychische Erkrankungen, Schulden, Trauer, Sexualität, Partnerschaft, Schwangerschaft, Geschlecht, Migration, Flucht, Gewalt, Diskriminierung etc. findest.
Schau einfach mal rein. Bei Fragen dazu kannst du dich auch gerne beim Team Freiwilligendienste melden.

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Dann melde dich gerne beim Team Freiwilligendienste unter: 0431 5602-42
Wir sind normalerweise Montag bis Donnerstag von 9:00-16:00 Uhr und Freitags von 9:00-12:00 Uhr erreichbar.

Oder schreibe uns deine Fragen direkt über das Kontaktformular.


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